Bauen & Wohnen

 

Bauantrag, BauGB, Baugenehmigung

Zur Errichtung sowie zur Umgestaltung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen ist nach dem Baugesetzbuch (BauGB) eine Baugenehmigung notwendig.
Der Bauantrag ist mit den erforderlichen Anlagen in dreifacher Ausfertigung im Bauamt unserer Gemeinde einzureichen. Bevor dieser an das Landratsamt Traunstein weitergeleitet wird, wird im Gemeinderat über das Bauvorhaben abgestimmt, ob dieses zur Genehmigung befürwortet wird oder nicht.

"Freisteller"

Ausnahmen von diesem Verfahren gibt es, wenn man in einem Baugebiet mit einem Bebauungsplan bauen bzw. umbauen möchte und man innerhalb der Vorgaben des Bebaungsplanes bleibt. Dann kann man in einem sogenannten "Freistellungsverfahren" eine Baugenehmigung erhalten.

Bitte wenden Sie sich zur Klärung offener Fragen - ob bzw. was oder auch wie gebaut werden kann, an unsere Bauamtsleitung.
 

Bebauungsplanänderungen

* 72. Änderung des Bebaungsplanes "Neufang"

* 7. Änderung des Bebauungsplanes "Strohhofer Feld"
  für das Grundstück Fl.Nr. 477/6, Baumburger Leite 33

* 6. Änderung des Bebauungsplanes "Strohhofer Feld"
  für die Grundstücke Fl.Nrn. 476 und 476/23

* 11. Änderung des Bebauungsplanes "Rabenden-Ost"
   für das Grundstück Fl.Nr. 64/16, Rabenden 66

* Grassach "Nord" mit Festsetzungen
 

* 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes "Sondergebiet Metallbau Forst"

 

* 11. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Mischgebiet Berndl" 

 

 * 9. Änderung des Bebauungsplanes "Gatterer"

   für das Grundstück Fl.Nr. 1021/9, Steiner Straße 46

 

 

 * 11. Änderung des Bebauungsplanes "Grassach Nord"

   für das Grundstück Fl.Nr. 1097/4, Steiner Straße 82