Breitbanderschließung der Gemeinde Altenmarkt a.d. Alz

Bestandsaufnahme 2. Stufe - gesamtes Gemeindegebiet

Aufgrund der Ist-Versorgung wird ein vorläufiges Erschließungsgebiet ausgewiesen

> Vorläufiges Erschließungsgebiet
 

Markterkundung 2. Stufe - gesamtes Gemeindegebiet

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downlaod und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind. Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Altenmarkt a.d. Alz gemäß Nr. 4.3 ff BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas de rBNetzA eingestellt sind. Die Gemeinde Altenmarkt a.d. Alz bittet daher, bis spätestens 02.03.2015 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

  1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau
  2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
  3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur

> Bekanntmachung der Markterkundung
> Vorläufiges Erschließungsgebiet
> Markterkundung - Ergebnis
 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren einstufig

Auswahlverfahren im RAhmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandricthlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-0 1903-001-24929/14
Die Gemeinde Altenmarkt a.d. Alz führt zur Auswahl eine Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betreib eines NGY-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenens, transparentes und diskriminierungsfreise Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund des Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.

Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 19.06.2015, 12.00 Uhr zu.

> Vorläufiges Erschließungsgebiet
> Bekanntmachung Auswahlverfahren - einstufig
> Muster Wirtschaftlichkeitslücke Berechnung
> Muster Wirtschaftlichkeitslücke Hinweise
 

Auswahlverfahren - Ergebnis

> Bekanntmachung der Gemeinde bezüglich der Auswahlentscheidung
 

Stellungnahme der Gemeinde zum Kooperationsvertrag

> Stellungnahme