Neues aus dem Bauamt
Die aktuellen Informationen zu den Bauleitplänen finden Sie hier.
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Wasserrecht;
Zutagefördern von Grundwasser aus dem Brunnen II Garsch auf dem Grundstück Fl.Nr. 974/2 der Gemarkung Altenmarkt, Gemeinde Altenmarkt a.d. Alz, für die öffentliche Wasserversorgung, Antrag auf erneute wasserrechtliche Bewilligung
Eine Online-Antragstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist leider nicht mehr möglich.
Bis 11. Juli 2025, 15:00 Uhr, haben Sie noch folgende Möglichkeiten, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen:
-persönliche Beantragung und Abholung
-Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht (Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig ausgefüllt)
Wichtig: Haben Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt, können Sie ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen!
Gehen Ihnen die Wahlunterlagen nicht oder nicht bis spätestens 11.07.2025 zu, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Wahlamt!
Ihr Wahlamt
Gemeinde Altenmarkt a.d. Alz
Liebe Kinder und Jugendliche, liebe Eltern,
wir freuen uns Euch während der Sommerferien ein abwechslungsreiches Ferienprogramm, das wir zusammen mit den Ortsvereinen und auch Einzelpersonen zusammengestellt haben, anbieten zu können.
Alle Termine und ausführlichen Informationen findet Ihr hier. Unsere Angebote könnt Ihr bzw. Eure Eltern direkt online buchen.
Die Verlosung hat mittlerweile stattgefunden. Alle Eltern wurden bereits per Email benachrichtigt.
Da es noch Restplätze gibt, ist das Portal noch bis zum 25. Juli 2025 für weitere Anmeldungen geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass bei der Registrierung Ihre Kontodaten abgefragt werden, da wir die Gebühren über Lastschrift einziehen.
Ohne Sepa-Zustimmung ist eine Registrierung nicht möglich.
Wir freuen uns auf Eure zahlreiche Teilnahme und wünschen Euch viel Spaß mit unserem Ferienprogramm!
Euer Team vom Ferienprogramm
Weitere Informationen und Anmeldung online unter: www.unser-ferienprogramm.de/altenmarkt
Ab 01.05.2025 ändern sich die gesetzlichen Vorgaben für Passfotos in Deutschland. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch digitale Lichtbilder für Personaldokumente verwendet werden. Diese Lichtbilder dürfen nur von zertifizierten Fotografen und Fotodienstleistern oder direkt in der Passbehörde erstellt werden.
Bereits jetzt hat die Gemeinde Altenmarkt a.d. Alz die Möglichkeit eröffnet, digitale Lichtbilder direkt beim Antrag vor Ort im Rathaus zu fertigen.
Für die Erstellung der Lichtbilder in unserem Bürgerbüro beträgt die Gebühr pro Bild 6,00 €. Ein Ausdruck ist nicht möglich!
Ausnahmen: Für die Beantragung eines neuen Führerscheines ist jedoch die Vorlage eines Lichtbildes in ausgedruckter Form noch immer nötig.
Für Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung. Tel. 08621 9845-23 /-11, ewo@altenmarkt.de