Kommunalwahl am 08.03.2026
Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen
Sie können ab 02.02.2026 - hier - bereits ohne Ihre Wahlbenachrichtigung Ihre Briefwahlunterlagen online bis zum 02.03.2026 beantragen.
Erst ab 16.02.2026 ist der Versand der Briefwahlunterlagen sowie die persönliche Beantragung mit direkter Ausgabe der Briefwahlunterlagen im Rathaus möglich. Aufgrund der kurzen Beantragungszeit möchten wir Sie noch über die Möglichkeit der direkten Briefwahl an Ort und Stelle bei uns im Rathaus hinweisen!
Wichtig: Haben Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt, können Sie ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen!
Gehen Ihnen die Wahlunterlagen nicht oder nicht bis spätestens 06.03.2026 zu, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Wahlamt!
Ihr Wahlamt
Gemeinde Altenmarkt a.d. Alz
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