Wahl des Landrats / der Landrätin am 29.06.2025
Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen
Sie können ab 26.05.2025 - hier - bereits ohne Ihre Wahlbenachrichtigung Ihre Briefwahlunterlagen online bis zum 23.06.2025 beantragen.
Erst ab 10.06.2025 ist der Versand der Briefwahlunterlagen sowie die persönliche Beantragung mit direkter Ausgabe der Briefwahlunterlagen im Rathaus möglich. Aufgrund der kurzen Beantragungszeit möchten wir Sie noch über die Möglichkeit der direkten Briefwahl an Ort und Stelle bei uns im Rathaus hinweisen!
Wichtig: Haben Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt, können Sie ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen!
Gehen Ihnen die Wahlunterlagen nicht oder nicht bis spätestens 27.06.2025 zu, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Wahlamt!
Ein Stimmzettelmuster finden Sie hier.
Ihr Wahlamt
Gemeinde Altenmarkt a.d. Alz