Abschaffung des Kinderreisepasses ab 01.01.2024
Ab 01.01.2024 wurde der Kinderreisepass abgeschafft.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe ist nach wie vor bis zum Ablaufdatum gültig.
Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Für Reisen außerhalb der EU ist für Kinder ein mehrere Jahre gültiger Reisepass erforderlich. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. (www.auswaertiges-amt.de)
Die Ausstellungszeit eines Reisepasses beträgt ca. 4 Wochen und für einen Personalausweis ca. 2-3 Wochen.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Passamt Altenmarkt a.d. Alz, Tel. 08621 9845-23